Nimmt ein Verbraucher die Möglichkeit war, eine Anschaffung mit einem unentgeltlichen Darlehensvertrag (sogenannte „0%-Finanzierung“) zu finanzieren, liegt kein Verbraucherdarlehen vor, da das Gesetz insoweit einen entgeltlichen Darlehensvertrag voraussetzt. Dies hat zur Folge, dass der Verbraucher – anders als bei einem Verbraucherdarlehen – auch dann zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet bleibt, wenn er den Kaufvertrag wegen