Viele Gemeinden stellen durch örtliche Baumschutzsatzungen Bäume mit einem bestimmten Stammumfang unter Schutz. Sie dürfen ohne behördliche Genehmigung weder gefällt noch zurückgeschnitten werden. Das Oberlandesgericht Hamm beschränkt diesen Schutz nicht nur auf den Grund, auf dem der geschützte Baum steht, sondern auch auf Nachbargrundstücke. So ist es einem Nachbarn untersagt, die vom angrenzenden Grundstück überhängenden