Bausparkassen, die versuchen, sich aus für sie wegen der derzeitigen Zinstiefphase ungünstigen Verträgen zu lösen, beschäftigen regelmäßig die Gerichte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Kündigung eines zuteilungsreifen Bausparvertrags durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt, da die Bausparkasse, die in der Ansparphase rechtlich als Darlehensnehmer anzusehen ist, das Darlehen noch nicht vollständig empfangen hat. Dies ist