Sogenannte Personen der Zeitgeschichte (Prominente aus Politik, Kultur, Sport etc.) müssen die Verbreitung von Fotos in den Medien in der Regel hinnehmen, sofern nicht berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden. Diese Einschränkung des Persönlichkeitsschutzes gilt jedoch nicht für unbekannte Personen. So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden, dass der Springer Verlag die Veröffentlichung eines Bildes in