Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen handelt es sich auch bei der Erlaubnis zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ um eine Fahrerlaubnis auf Probe im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, sodass bei Verkehrsverstößen die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar in Betracht kommt. Urteil des VG Göttingen vom 03.04.2013 Aktenzeichen: 1 A 92/11 DAR 2013, 342