Das Oberlandesgericht München hält den Betrieb einer Internetplattform, bei der so genannte Forumsärzte die Möglichkeit erhalten, ein Kostenangebot oder einen Kostenvoranschlag eines Kollegen nachträglich – durch welche Einsparungen auch immer – ohne Untersuchung des Patienten zu unterbieten, für wettbewerbswidrig, da dadurch der bisherig tätige Arzt durch den unterbietenden Kollegen in unzulässiger Weise aus dem Behandlungsvertrag