Eltern eines behinderten Kindes, das meist sein ganzes Leben auf staatliche Hilfe (insb. Eingliederungshilfe) angewiesen ist, sind häufig bemüht, dem Kind im Wege der Erbfolge möglichst wenig zukommen zu lassen. Anderenfalls würde der Staat bis zur sogenannten Schongrenze auf das Vermögen des hilfebedürftigen Behinderten zugreifen. Nach einem Urteil des Landgerichts Köln verstößt ein sogenanntes Behindertentestament,