In den Versicherungsbedingungen von Privathaftpflichtversicherungen ist in der Regel der Deckungsschutz für Schäden ausgeschlossen, die in unmittelbarem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit der Benutzung eines Kfz stehen. Eine Versicherung berief sich auf diese sogenannte „Benzinklausel“ bei einem Schaden, den ein Versicherter bei der Benutzung einer Hebebühne zum Reifenwechsel in einer Hobbywerkstatt verursacht hatte. Bei der