Will ein Kapitalanleger Schadensersatzansprüche wegen eines Beratungsfehlers seiner Bank, die ihm eine Beteiligung an einem Immobilienfonds verkauft hat, geltend machen, beginnt der Lauf der Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt, in dem der Bankkunde Kenntnis von der Abweichung der tatsächlichen Bauausführung von den im Prospekt enthaltenen Angaben erlangt. Dieser Umstand ergab sich in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen