Ein Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments, in dem sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen und gleichzeitig bestimmen, dass nach dem Tod des Längstlebenden der beiderseitige Nachlass an einen Dritten, zumeist das/die Kind/er, fallen soll (§ 2269 BGB). Ist der Schlusserbe pflichtteilsberechtigt (z.B. Kind), kann er nach dem Versterben des ersten Elternteils