Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg zeigt, wie wichtig es ist, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung richtige und vollständige Angaben zu Vorerkrankungen zu machen. Bei Vertragsabschluss hatte eine Frau mitgeteilt, dass sie vor 18 Jahren einen Reitunfall erlitten habe und seitdem das eine Bein verkürzt sei, sodass sie eine Schuherhöhung tragen müsse. Nicht erwähnt hatte sie hingegen,