Besteht bei einer Verkehrskontrolle der begründete Verdacht, dass ein Autofahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht und verweigert er die Durchführung eines Alkoholtests, darf die Polizei sein Fahrzeug beschlagnahmen und abschleppen lassen. Der Kraftfahrer hat dann die Abschleppkosten zu tragen. Entscheidend für die Bewertung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme ist der Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens. Auch wenn