Nach den landesrechtlichen Regelungen sind nahe Angehörige in der Reihenfolge Ehegatten, Kinder, Enkelkinder, Eltern verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Bestattung des Verstorbenen zu sorgen. Diese Regelung knüpft alleine an die sogenannten Familienbande an und lässt das persönliche Verhältnis der Bestattungspflichtigen zum Verstorbenen grundsätzlich außer Acht. Daher muss ein Kind auch bei einer zerrütteten Eltern-Kind-Beziehung für die