Ein weltweit tätiges Internet-Hotelbuchungsportal vereinbarte sogenannte „Bestpreisklauseln“ mit seinen Vertragshotels, wodurch sich diese verpflichteten, dem Portalbetreiber grundsätzlich die günstigsten Zimmerpreise zur Verfügung zu stellen und zu garantieren, dass mindestens die gleichen günstigen Preise eingeräumt werden, die das Hotel auf anderen Buchungs- und Reiseplattformen im Internet oder auf der hoteleigenen Homepage anbietet oder anbieten lässt. Das