Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat ein möglicherweise weitreichendes Urteil zum Thema Warenverkehrsfreiheit erlassen. Bislang müssen aus dem Ausland importierte Kraftfahrzeuge noch eine Prüfung durch den „TÜV“ durchlaufen, bevor sie die Zulassung für den deutschen Straßenverkehr erhalten. Dabei orientieren sich die Prüfer an den – oftmals strengeren – deutschen Prüfkriterien. Damit könnte jetzt Schluss sein, wenn das