Wird ein Kraftfahrzeug durch einen angekuppelten Anhänger ohne äußere Einwirkung beschädigt (z.B. beim Abbremsen), handelt es sich nicht um einen Unfall, sondern um einen im Rahmen einer Vollkaskoversicherung nicht versicherten Betriebsschaden. Dies ergibt sich aus der folgenden in A.2.3.2 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) enthaltenen Klausel: „Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines