Der Käufer eines 2012 für circa 54.000 Euro erworbenen Audi Q5 TDI verklagte den Fahrzeugverkäufer und den Audi-Konzern wegen des Einbaus von sogenannter Schummelsoftware auf Schadensersatz. Die Klage gegen den Händler scheiterte daran, dass diesem die Schadstoffmanipulation zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt war. Die Schadensersatzklage gegen den Audi-Konzern wegen Beihilfe zum Betrug hatte hingegen