Immer wieder kommt es im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens zu Streitigkeiten über die Höhe des vom Sachverständigen festgestellten Restwerts. Die Haftpflichtversicherungen versuchen durch Einbeziehung von Internetangeboten, insbesondere von spezialisierten Restwertaufkäufern, einen höheren Restwert durchzusetzen. Dem tritt das Landgericht Wiesbaden entgegen und verweist darauf, dass der Gutachter bei der Schätzung des Restwerts auf den Kaufpreis abstellen