Der Besitzer mehrerer Gemälde beauftragte ein Auktionshaus in Luzern damit, die Gemälde zu veräußern bzw. versteigern zu lassen. Ein Mitarbeiter des Auktionshauses wandte sich nach Besichtigung der Bilder an die Polizei, da die Bilder als gestohlen registriert waren. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann wegen Verdachts der Hehlerei ein, in dessen Rahmen