Behauptet ein Patient einen Behandlungsfehler des Arztes, ist es für ihn in der Regel äußerst schwierig, den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsbeeinträchtigung zu beweisen. In derartigen Fällen sind die von der Rechtsprechung bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers entwickelten Regeln für Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast anzuwenden. Dies bedeutet, dass letztlich der Arzt im