Ein Erbe fand im Nachlass ein Sparbuch mit einem Guthaben von 106.000 DM vor. Der letzte Eintrag war auf das Jahr 1959 datiert. Der Erbe verlangte von der kontoführenden Bank Auskunft über das Guthaben. Das Geldinstitut bestritt die Echtheit des Sparbuchs und der darin enthaltenen Unterschriften. Im darauf folgenden Prozess stellte ein Gutachter fest, dass