Liegen einem Arbeitslosen gleichzeitig mehrere Arbeitsangebote der Bundesagentur für Arbeit vor und bewirbt er sich auf keine der offenen Stellen, kann gegen ihn nur eine Sperrfrist verhängt werden. Das Jobcenter hatte wegen der Nichtbeachtung von innerhalb weniger Tage bei dem Arbeitslosen eingegangenen Stellenangeboten eine dreiwöchige, eine sechswöchige und eine zwölfwöchige Sperrzeit angeordnet. Demgegenüber bewertete das