Der Eigentümer eines Wassergrundstücks beklagte sich darüber, dass die auf dem Nachbargrundstück lebenden Biber durch ihre emsige „Bautätigkeit“ immer wieder Überschwemmungen verursachten, die erhebliche Schäden durch Ernteausfälle auf der von ihm betriebenen landwirtschaftlichen Fläche zur Folge hatten. Er warf dem Nachbarn vor, sein Grundstück verwildern zu lassen und damit Bibern eine willkommene Behausung zu bieten.