Stürzt eine Frau in einem Festzelt auf einem großen Volksfest beim Tanzen von einer Bierbank, weil ein auf einer anderen Bank mit dem Rücken zu ihr tanzender Festteilnehmer sie unbeabsichtigt von hinten stößt, kann sie von dem anderen Festbesucher keinen Schadensersatz verlangen. Das Oberlandesgericht Stuttgart begründete die Klageabweisung damit, dass der Verletzten – wie den