Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Zugmaschine, die in einem ausschließlich der Energieerzeugung in einer Biogasanlage dienenden Betrieb eingesetzt wird, jedenfalls dann nicht von der Kfz-Steuer befreit ist, wenn der Landwirt nahezu seine gesamte Ernte zur Energieerzeugung einsetzt und die erzeugte Energie entgeltlich an Dritte abgibt (Einspeisung). In diesem Fall ist eine Trennung zwischen landwirtschaftlicher