Der Bundesgerichtshof hat Ende 2014 in einem unter dem Stichwort „Schlafzimmer komplett“ veröffentlichten Urteil entschieden, dass unter engen Voraussetzungen nicht in jedem Fall ein sogenannter Sternchenhinweis oder ein anderer klarstellender Hinweis bei den blickfangmäßigen Angaben in einer Werbung erforderlich ist, um einen Irrtum der Verbraucher auszuschließen. In dem entschiedenen Fall, in dem in einem Verkaufsprospekt