Parkt ein Autofahrer so nahe an einer Hauswand, dass er einen an der Fassade mit einem Abstand von 6 cm befestigten Blitzableiter mit dem vorderen, rechten Kotflügel streift, kann er nicht den Hauseigentümer für den Schaden an seinem Fahrzeug verantwortlich machen. Fährt der Autofahrer beim Einparkvorgang – wie hier – mit sehr spitzem Winkel extrem