Erreicht ein Fluggast sein Endziel erst drei Stunden oder mehr nach der geplanten Ankunft, kann er vom Luftfahrtunternehmen eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen, es sei denn, die Verspätung ist aufgrund außergewöhnlicher Umstände eingetreten. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen hält zwar einen Blitzschlag grundsätzlich für einen außergewöhnlichen Umstand. Ist der infolge eines Blitzschlags eingetretene Flugzeugdefekt jedoch bereits am