Der Bundesgerichtshof erklärte folgende AGB-Klausel in einem Stromlieferungsvertrag wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam: „Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit F. schließen, gewährt Ihnen F. einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in