Das Oberlandesgericht Oldenburg hat Anfang 2014 (AZ.: 13 U 111/13) dem Deutschen Tierschützerbüro e.V.untersagt, eine Volksbank öffentlich aufzufordern, das Konto des Zentralverbands Deutscher Pelztierzüchter e.V. wegen Unterstützung von Tierquälerei zu kündigen. Der Boykottaufruf überstieg hier nach Auffassung der Richter das Maß einer angemessenen und noch zulässigen Beeinträchtigung des betroffenen Verbands insbesondere deshalb, weil in ein