Sogenannte Himmelslaternen – das sind ballonartige Leuchtkörper, die nach Entzünden eines kleinen Brennkörpers nach dem Prinzip eines Heißluftballons u.U. mehrere 100 Meter aufsteigen – sind seit 2009 wegen Brandgefahr und möglicher Beeinträchtigung des Flugverkehrs in Deutschland verboten. Bevor das gesetzliche Verbot in Kraft getreten war, ließ eine Hochzeitsgesellschaft mehrere dieser Flugkörper während der Feier steigen.