Ein Internetdienst, der Neuerscheinungen auf dem Buchmarkt vorstellt und Empfehlungen ausspricht und dabei auch Buchrezensionen aus Zeitungen in komprimierter Fassung (sog. Abstracts) veröffentlicht, wurde vom Verlag der betroffenen Zeitungen wegen Verletzung seiner Urheberrechte auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellt hierzu klar, dass bei der Beurteilung eines Urheberrechtsverstoßes jede