Enthält die schriftliche Bürgschaftserklärung einer Bank eine Bestimmung, nach der die Verpflichtungen aus der Bürgschaft u.a. enden, wenn die Bürgschaftserklärung zurückgegeben wird, kommt ein wirksamer Bürgschaftsvertrag in der Regel erst dadurch zustande, dass dem Gläubiger die Originalbürgschaftsurkunde ausgehändigt wird. Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen legt eine solche Regelung dahingehend aus, dass bereits die wirksame Eingehung der