Minderjährige Partner eines Arbeitsvertrages, die von den gesetzlichen Vertretern ermächtigt waren, in Arbeit zu treten, sind nach § 113 Abs. 1 S. 1 BGB teilgeschäftsfähig auch in Bezug auf die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses einschließlich der Entgegennahme einer Kündigung. Dies gilt auch bei einer Vereinbarung über die Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD). Das Dienstverhältnis kann daher auch