Die Bekämpfung unliebsamen Unkrauts insbesondere zwischen Pflastersteinen mit Haushaltsessig oder einem Essig-Salz-Gemisch ist zwar im Hinblick auf die damit verbundene Belastung des Grundwassers ökologisch bedenklich, rechtlich jedoch nicht zu beanstanden. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, dass weder der Einsatz von Essig noch von Salz zur Unkrautvernichtung nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten ist, da es sich bei