Der Bundesgerichtshof verurteilte einen Reiseveranstalter zur (teilweisen) Erstattung des Reisepreises, nachdem die Reiseteilnehmer beim Transfer vom Hotel zum Flughafen durch einen Verkehrsunfall verletzt worden waren. Die Besonderheit der Entscheidung liegt darin, dass den Busfahrer und damit den Veranstalter kein Verschulden an dem Unfall traf, bei dem ein entgegenkommendes Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn geraten war. Die