Ein Abonnent eines Pay-TV-Programms kam – offenbar inspiriert durch das Geschäftsmodell des Car-Sharings – auf die Idee, seine Zugangsberechtigung mittels eines „Card-Sharing-Servers“ gegen Entgelt mit anderen zu „teilen“. Obwohl der Pay-TV-Anbieter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Abonnenten verpflichtete, eine zur Entschlüsselung des Sendesignals übergebene Karte ausschließlich zum persönlichen Gebrauch zu nutzen, bot der Abonnent über