Stürzt das Dach einer erst sechs Monate alten Lager- und Verladehalle infolge von Schneelast ein, haftet der Dachdeckerbetrieb für den entstandenen Schaden (hier ca. 2 Mio. Euro), wenn er den Einsturz durch eine mangelhafte Bauausführung (hier Abweichung von der vorgegebenen Statik) zu verantworten hat. Der Bauherr musste sich laut Oberlandesgericht Hamm kein Mitverschulden unter dem