Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank enthaltene Klausel, nach der für die Erteilung eines Jahreskontoauszugs bei Verbraucherdarlehensverträgen eine gesonderte Gebühr erhoben wird, ist nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dem sich das Landgericht Frankfurt anschloss, sind Entgeltklauseln, in denen ein Kreditinstitut