Verkauft ein Eigentümer ein vermietetes Wohnhaus und reicht der Verkaufserlös nicht zur gesamten Rückzahlung des für das Objekt aufgenommenen Immobiliendarlehens aus, können auch die weiterhin gezahlten Zinsen als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden. Urteil des BFH vom 08.04.2014 Aktenzeichen: IX R 45/13 DB 2014, 1112 DStR 2014, 996