Als erstes Oberlandesgericht hat nun das OLG Nürnberg entschieden, dass Aufzeichnungen von Kameras, welche in Fahrtrichtung fest auf dem Armaturenbrett installiert sind („Dashcam“), in einem Zivilprozess verwertet werden dürfen. Die Richter begründeten dies mit dem berechtigten Interesse des Beweisführers an einem effektiven Rechtsschutz und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör, welches das Interesse des Unfallgegners an