Die Denkmaleigenschaft eines historischen Gebäudes entfällt nicht nachträglich aufgrund einer Verschlechterung der Bausubstanz. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) im Falle des im 16. Jahrhundert erbauten „Grünstädter Kelterhauses“, das wegen seines hohen Alters ein hervorragendes wirtschaftsgeschichtliches Zeugnis darstellt. Für die Denkmalschutzbehörde bestand somit kein Anlass, das regionalgeschichtlich wertvolle Kulturdenkmal in seiner Substanz aufzugeben. Dies galt