Widersetzt sich ein Arbeitnehmer einer vom Arbeitgeber in zulässiger Weise angeordneten Kleiderordnung, kann dies den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. In dem vom Arbeitsgericht Cottbus entschiedenen Fall hatte der Inhaber eines Möbelhauses aus Imagegründen seine Mitarbeiter angewiesen, in den Verkaufsräumen eine einheitliche Kleidung (schwarze Hosen oder Röcke, weiße Hemden oder Blusen,