Für das Bundesarbeitsgericht sind die bei einer Dienstreise eines Arbeitnehmers ins Ausland erforderlichen Zeiten für die Hin- und Rückreise wie Arbeitszeit zu vergüten. Urteil des BAG vom 17.10.2018 Aktenzeichen: 5 AZR 553/17 MDR 2019, 358
Ein Diplomingenieur übernachtete während einer Dienstreise im Hotel. Er machte einen Arbeitsunfall während der Dienstreise geltend. Er behauptete, er sei nachts in seinem Hotelzimmer aufgestanden, um zur Toilette zu gehen. Hierbei habe er sich mit beiden Füßen im Bettüberwurf verhakt, sei rückwärts gestürzt und habe sich dabei verletzt. Das Sozialgericht Düsseldorf entschied, dass der Sturz