Nach der sogenannten Ein-Prozent-Regel wird der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Privatnutzung eines Geschäftswagens – sofern das Führen eines Fahrtenbuchs keine andere Aufteilung ergibt – mit einem Prozent der Anschaffungskosten des Pkws angesetzt. Der Bundesfinanzhof hatte sich erstmals mit der Frage zu befassen, wie die Besteuerung erfolgt, wenn einem Betriebsangehörigen mehrere Fahrzeuge zur freien