Ein auf dem Gebiet der Fort- und Weiterbildung bezüglich pädagogischer Themen freiberuflich Tätiger klagte gegen eine Konkurrentin wegen der – aus seiner Sicht – irreführenden Bezeichnung „Diplomierte Legasthenie- und Dyskalkulie-Trainerin“. Die Irreführung der mit der Werbung angesprochenen Personen ergebe sich nach seiner Auffassung schon daraus, dass auf dem betreffenden Fachgebiet eine Hochschulausbildung überhaupt nicht möglich