Das Oberlandesgericht Hamburg untersagte mit einem Urteil vom 24.10.2012 (5 U 38/10) dem Betreiber eines Internet-Reiseportals den Zugriff auf die Buchungswebsite einer Billigfluggesellschaft, die ihre Flüge ausschließlich im Direktvertrieb über das Internet und ein Callcenter vertreibt und jegliche gewerbliche Vermittlung ausdrücklich ausgeschlossen hat, um trotz des Verbots die Flüge anzubieten. Das beklagte Unternehmen umging mit