Ein in Bremen angestellter Lehrer beantragte kurz vor Erreichen der Regelaltersgrenze, über diesen Zeitpunkt hinaus weiterbeschäftigt zu werden. Die Stadt Bremen erklärte sich damit einverstanden, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 zu verlängern. Den Folgeantrag, das Arbeitsverhältnis noch bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2015/2016 zu verlängern, lehnte sie jedoch ab. Der Lehrer