Das Bundesarbeitsgericht betreibt seine Internetpräsenz unter der Internetdomain „bundesarbeitsgericht.de“. Da es seit 1955 für sich selbst die Abkürzung „BAG“ verwendet, steht ihm laut Landgericht Köln aufgrund der lang andauernden und bundesweiten Benutzung der Abkürzung auch das Namensrecht an der Domain „bag.de“ zu. Die beklagte Internetagentur, auf die die Domain bisher eingetragen war und die einen