Die für die Registrierung von Internetdomains zuständige DENIC ist nur bei Vorliegen einer eindeutigen, sich aufdrängenden Namensrechtsverletzung zur Löschung der Domainregistrierung verpflichtet. Das Oberlandesgericht Frankfurt bejahte das Vorliegen dieser Voraussetzungen im Falle der Registrierung der Domainnamen „regierung-oberbayern.de“, „regierung-unterfranken.de“, „regierung-mittelfranken.de“ und „regierung-oberfranken.de“ durch in Panama ansässige Privatunternehmen. Das Gericht wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin,